Umweltschutz in der Bauleitplanung
Die im Baugesetzbuch aufgelisteten Umweltbelange sind bei jeder Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes zu berücksichtigen. Bei den meisten Bauleitplänen werden die Umweltbelange bzw. die genannten Schutzgüter durch besondere rechtlich verankerte Prüfinstrumente einbezogen. Die im Folgenden erläuterten Prüfinstrumente werden als nichtselbständige oder auch selbständige Teile in den umfassenden Ablauf des Bauleitplanverfahrens eingebunden.
Zu den Schutzgegenständen zählen:
- Mensch und Gesundheit,- Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt,- Boden, Wasser, Luft/Klima,- Landschaft,- Kultur- und Sachgüter,- Wechselwirkungen,- Vermeidung von Emissionen- sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern,- Nutzung erneuerbarer Energien/sparsame/effiziente Nutzung von Energie,- Erhaltung bestmöglicher Luftqualität.
Die im Baugesetzbuch aufgelisteten Umweltbelange sind bei jeder Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes zu berücksichtigen. Bei den meisten Bauleitplänen werden die Umweltbelange bzw. die genannten Schutzgüter durch besondere rechtlich verankerte Prüfinstrumente einbezogen. Die im Folgenden erläuterten Prüfinstrumente werden als nichtselbständige oder auch selbständige Teile in den umfassenden Ablauf des Bauleitplanverfahrens eingebunden.
Klosterstraße 14
48432 Rheine
Telefon: 05971 939 340
Fax: 05971 939 8340
E-Mail: klaus-dieter.twesten@rheine.de
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