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Direktvergabe Stadtverkehr Rheine

Die kreisangehörige Stadt Rheine ist aufgrund des Betriebs eines eigenes Verkehrsunternehmens – der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH (VSR) – nach § 3 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG NRW Aufgabenträgerin für den ÖPNV in ihrem Stadtgebiet.

In ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträgerin ist die Stadt Rheine zudem nach § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW zuständige örtliche Behörde für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (öDA) nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2007 (VO 1370/2007).

Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Zuständigkeitsgebiet. Hierzu hat sie im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (tenders electronic daily „TED“) eine Vorabbekanntmachung gemäß Art. 7 Abs. 2 VO 1370 veröffentlicht, die u.a. auf das hier abrufbare „Ergänzende Dokument“ verweist. Aus diesem ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung der Direktvergabe des Linienbündels 2 „Rheine“ ergeben sich die Einzelheiten zu den (Mindest-) Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der geplanten Direktvergabe.

Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung_Direktvergabe Stadt Rheine an VSR_2026, 295 KB