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Richtlinie E-Mobilität

Richtlinie für den Ausbau der Elektro-Ladeinfrastruktur für Pkw im öffentlichen Raum der Stadt Rheine

Die Stadt Rheine hat beschlossen, den Ausbau der Elektro-Ladeinfrastruktur für Pkw im öffentlichen Raum stadtverträglich und bedarfsgerecht zu steuern.  Als geeignetes Verteilungsverfahren wird die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen herangezogen.

Das Verfahren gemäß § 6b der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Rheine vom 17. September 2015, in Verbindung mit § 18 Abs. 1 StrWG NRW, gewährt interessierten Ladeinfrastrukturbetreibern einen wettbewerblichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den geeigneten öffentlichen Flächen.

Richtlinie E-Mobilität, 1212 KB

Adresse
Herr Michael Wolters
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 330
Fax: 05971 939 8 330
E-Mail: michael.wolters@rheine.de
Zimmer: 513
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr