Rathäuser Rheine

Verwaltung

Verwandtenadoption

  • Sie leben mit einem verwandten Kind in einer Eltern-Kind ähnlichen Lebensform?
  • Sie sind in der Überlegung ein verwandtes Kind zu adoptieren?

Wir beraten und informieren Sie in dem Prozess. Eine Klärung fachlicher und inhaltlicher Grundlagen kann bereits im Vorfeld eines Verfahrens beim Familiengericht erfolgen.

Neben formalen und rechtlichen Aspekten ist wesentlich, dass Sie in stabilen familiären Strukturen und Beziehungen leben. Eine Eltern-Kind-Beziehung zwischen dem Kind und den/dem Annehmenden muss entstanden sein.

Die Bedeutung einer Adoption für das Kind bedarf auch unter Berücksichtigung seiner Beziehungen zu den leiblichen Eltern einer ausreichenden Berücksichtigung. Die Klärungen der Herkunft, Identität und Zugehörigkeit des Kindes ist im Vorfeld einer Adoption erforderlich. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass tatsächlich bestehende familiäre Rollen verändert werden. Beispielsweise wird die Großmutter mit der Adoption auch die Mutter des Kindes.

Voraussetzungen

  • Die Adoption muss dem Kindeswohl dienlich sein.
  • Die annehmende/n Person/en muss/müssen erklären, dass er/sie das Kind adoptieren möchte/n.
  • Die leiblichen Eltern müssen in die Adoption ihres Kindes einwilligen.
  • Ab dem 14. Lebensjahr ist auch die Einwilligung des zu adoptierenden Kindes erforderlich.
  • Alle Einwilligungserklärungen werden von einem Notar aufgesetzt, beurkundet und an das Familiengericht übersandt.
  • Das für den Wohnort des Kindes zuständige Familiengericht entscheidet über eine mögliche Adoption.
  • Vor einer Entscheidung hört das Gericht die Beteiligten an.
  • Eine Grundlage für das Familiengericht ist die fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes.
 

Adresse
Frau U. Lompa
Adoptionsvermittlung
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 559
Fax: 05971 939 559
Zimmer: 227
Besuchszeiten

Termine nach Vereinbarung


Frau W. Lampe
Adoptionsvermittlung
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 362
Fax: 05971 939 8 362
Zimmer: 233
Besuchszeiten

Termine nach Vereinbarung


Merkblätter & Richtlinien
SB 2 - Adoptionsvermittlung, 60 KB

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