Verwaltung
Schiedsamtsbezirke in Rheine
Schiedsamtsbezirk |
Schiedsperson |
Anschrift |
Stadt Rheine I |
Guido Berlekamp |
Stadtbergstr. 3 48429 Rheine Tel. 0171 3441525 E-Mail: Guido.Berlekamp@Schiedsmann.de
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Stadt Rheine I |
1. Vertretung: |
Stettiner Straße 31 48431 Rheine Mobil: 0177 7742233 E-Mail: email@sven-blank.de |
Stadt Rheine II |
Blank, Sven |
Stettiner Straße 31 48431 Rheine Mobil: 0177 7742233 E-Mail: email@sven-blank.de |
Stadt Rheine II |
1. Vertretung: Georg J. Ernsting |
Rechtsamt der Stadt Rheine c/o Georg J. Ernsting Kardinal-Galen-Ring 69 48431 Rheine Telefon: 05971 960 40 19 E-Mail: georg.ernsting@schiedsmann.de |
Stadt Rheine III |
Georg J. Ernsting |
Rechtsamt der Stadt Rheine c/o Georg J. Ernsting Kardinal-Galen-Ring 69 48431 Rheine Telefon: 05971 960 40 19 E-Mail: georg.ernsting@schiedsmann.de |
Stadt Rheine III |
1. Vertretung: |
Stadtbergstr. 3 48429 Rheine Tel. 0171 3441525 E-Mail: Guido.Berlekamp@Schiedsmann.de |
Die Schiedsperson bestimmt einen Termin zur Verhandlung. Zu dieser müssen beide Parteien in der Privatwohnung der Schiedsperson erscheinen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben einer Partei kann die Schiedsperson ein Ordnungsgeld verhängen.
Das Schiedsverfahren endet, je nachdem, ob eine Einigung erzielt werden konnte bzw. das Schiedsverfahren erfolgreich oder erfolgslos verlaufen ist, mit dem Abschluss eines Vergleichs oder der Ausstellung einer sog. Erfolgslosigkeitsbescheinigung (in Strafsachen „Sühnebescheinigung“) durch die Schiedsperson. Die Bescheinigung wird auf Antrag hin ausgestellt. Im Anschluss kann die Straftat im Wege der Privatklage vor Gericht verhandelt bzw. der zivilrechtliche Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Der Vergleich wird von beiden Parteien unterschreiben. Er entfaltet dieselbe Bindungswirkung wie ein gerichtliches Urteil.
Die Schiedsperson erhebt für ihre Tätigkeit Kosten (Gebühren und Auslagen) nach dem Schiedsamtsgesetz NRW. Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf 10,00 Euro. Kommt ein Vergleich zustande, beträgt die Gebühr 25,00 Euro. In besonderen Fällen kann die Gebühr, unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Parteien und der Schwierigkeiten des Falls, auf 40,00 Euro erhöht werden.
Sie haben Fragen zum Schiedsverfahren? Wenn Sie Schiedsperson werden möchten, melden Sie sich bei uns!
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Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
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