Verwaltung
Personalausweis (vorläufig)
Beantragung eines vorläufigen Personalausweises
Die Beantragung des vorläufigen Personalausweises ist persönlich vorzunehmen. Gleichzeitig ist der reguläre Personalausweis zu beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird direkt ausgestellt und ist für die Dauer von drei Monaten gültig. Der vorläufige Personalausweis kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden. Vor dem 16. Lebensjahr ist die Beantragung nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung des vorläufigen Personalausweises sind folgende Unterlagen notwendig:
- alter Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass- 1 biometrisches Lichtbild
- Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch sowie evtl. Bescheinigungen zur aktuellen Namensführung
- Kosten
10 Euro
Rechtsvorschriften
Personalausweisgesetz
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