Verwaltung
Pfandleihgewerbe
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt/Bürgerservice)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (örtliche Ordnungsbehörde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Wohnsitz zuständigen Finanzamtes
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnsitz zuständigen Amtsgerichtes
- Nachweis über die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten• Grundrisszeichnung mit Nutzflächenberechnung für die gewerblich genutzten Räumlichkeiten
- Kosten
1.000 Euro
Adresse
Frau S. Sievers
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 325
Fax: 05971 939 8 325
E-Mail: s.sievers@rheine.de
Zimmer: 46
Besuchszeiten
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
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