Verwaltung
Hausnummerierung
Die Straßenbenennung und Hausnummerierung ist in Nordrhein-Westfalen nicht spezialgesetzlich geregelt. Sie fällt in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde und steht in ihrem Ermessen. Im öffentlichen Interesse haben Straßenbenennungen mit den entsprechenden Hausnummerierungen Ordnungs- und Erschließungsfunktionen zu erfüllen. Zudem dienen sie der gemeindlichen Selbstdarstellung.
Die Zuständigkeit "Straßenbenennung" liegt bei der Bauverwaltung der Stadt Rheine:
- Kosten
- Hausnummerierung gebühren- und kostenfrei
- Hausumnummerierung auf Antrag (formlos):
24 Euro gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheine
Rechtsvorschriften
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheine
Adresse
Frau Angelika Walterbach
Europa-Viertel am Waldhügel - Gebäude 4
Mittelstraße 17
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 424
Fax: 05971 939 8 424
E-Mail: angelika.walterbach@rheine.de
Zimmer: 1.12
Besuchszeiten
Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
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Stichwörter
Hausnummer, Umnummerierung
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