Verwaltung
Stellplatznachweis
Mit Hilfe des Stellplatznachweises werden sowohl die erforderlichen PKW-Stellplätze als auch die erforderlichen Fahrradabstellplätze, die auf dem jeweiligen Grundstück geschaffen werden müssen, ermittelt. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich nach der Nutzungsart des Gebäudes.
Die Stadt Rheine hat mit der Bekanntmachung ihrer Stellplatzsatzung die Stellplatzbedarfe sowohl für PKW als auch für Fahrräder bei zukünftigen Baumaßnahmen verbindlich festgelegt.
Stellplatzsatzung, 99 KBInformationen, Hinweise und Umsetzungsideen (Stellplatzsatzung im Bild) (A3), 5743 KB
Rechtsvorschriften
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Stellplatzsatzung der Stadt Rheine inklusive Anlagen mit den Richtzahlwerten
Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
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Informationen, Hinweise und Umsetzungsideen (Stellplatzsatzung im Bild) (A3), 5743 KB
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