Lebenssituationen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung wird im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt, wenn kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen vorhanden ist. Zum 01.01.2005 wurde die Grundsicherung in das Sozialgesetzbuch XII integriert.
Wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten?
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Die Einkommens- und Vermögensgrenzen sind im Sozialgesetzbuch XII definiert. Träger der Grundsicherung ist der Kreis Steinfurt, der auf seinen Internetseiten ausführliche Informationen bereithält.
Für die Einwohner von Rheine ist der Fachbereich Soziales, Migration und Integration zuständig. Nähere Auskünfte erteilen die aufgeführten MitarbeiterInnen.
Erforderliche Unterlagen
Bei Aufnahme des Antrages können noch weitere Unterlagen notwendig werden.
- Personalausweis
- Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe, bzw. Unterlagen über Wohneigentum
- Nachweis über die aktuellen Heizkosten
- Unterlagen zu Versicherungen aller Art (Lebens-, Unfall, Hausrat-, Haftpflichtversicherungen, etc.)
- sämtliche Einkommensnachweise aller Familienangehörigen, die mit im Haushalt leben (Verdienstabrechnungen, Bescheide des Arbeitsamtes, Wohngeld-, Renten-, Kindergeld-, Unterhaltsbescheide, etc.)
- Sparbücher, Bausparverträge, Sparverträge (auch Vermögenswirksame Leistungen) und andere Vermögensunterlagen aller Haushaltsangehörigen
- vollständige Kontoauszüge der vergangenen 6 Monate
UNTERLAGEN VERSCHLÜSSELT EINREICHEN: www.rheine.de/unterlagen
Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung
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