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Gleichstellungsplan

Der Gleichstellungsplan ist eines der zentralen Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer innerhalb der Stadtverwaltung Rheine.

FRAUEN UND MÄNNER SIND GLEICHBERECHTIGT

In den letzten Jahren hat sich unsere Gesellschaft und damit auch unsere Arbeitswelt stark verändert: Digitalisierung, mobile Arbeit, Fachkräftemangel und flexible Arbeitszeiten sind nur einige Themen, an denen sich das festmachen lässt.

Die Stadt Rheine als Arbeitgeberin hat dabei besondere Herausforderungen zu meistern. Einerseits konkurriert sie sowohl mit Unternehmen als auch anderen Behörden um gutes Personal, andererseits besteht natürlich der Wunsch, eine moderne, gerechte und vielfältige Arbeitswelt zu verwirklichen.

Der Gleichstellungsplan hat damit eine besondere Bedeutung. Er ist Teil einer modernen und innovativen Personalentwicklung, die sich eben an diesen Herausforderungen orientiert. Auch trägt er trägt dazu bei, dass die beschäftigten Menschen – ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung oder ihrer sexuellen Identität – die gleichen Chancen erhalten.

Die Förderung von Frauen ist hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung immer noch ein zentrales Anliegen. Gleichzeitig werden auch die Männer stärker in den Blick genommen – zum Beispiel, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht.

Ein gleichberechtigtes und respektvolles Miteinander ist die Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung Rheine. Eine Personalpolitik, die die Herausforderungen anerkennt und darauf reagiert, schafft eine gute Basis für ein positives Arbeitsklima. Davon profitieren alle, aber letztlich vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Rheine!

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2023 die Fortschreibung des Gleichstellungsplanes für die Jahre 2023 bis 2028 beschlossen. Sie finden ihn auf dieser Seite als Download.

RECHTSVORSCHRIFTEN

Der Gleichstellungsplan geht als gesetzliche Aufgabe aus dem LGG NRW hervor (§ 5 LGG NRW). Er konkretisiert die im Landesgleichstellungsgesetz getroffenen Regelungen anhand von Maßnahmen und Zielen und setzt damit das verfassungsverankerte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot um.

Adresse
Frau Gaby Beckmann
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 268
Fax: 05971 939 8 268
E-Mail: gaby.beckmann@rheine.de
Zimmer: 308
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

 



Frau Anja Verhoeven
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 274
Fax: 05971 939 8 274
E-Mail: anja.verhoeven@rheine.de
Zimmer: 133
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr 

Die 08:30 – 12:00 Uhr 

Mi  08:30 – 12:00 Uhr

Do  08:30 – 12:00 Uhr

 



Frau Gaby Plake
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 227
Fax: 05971 939 8 227
E-Mail: gaby.plake@rheine.de
Zimmer: 311 a
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 16:00 Uhr 

Die 08:30 - 14:30 Uhr

Mi 08:30 - 12:30 Uhr

Do  08:30 - 17:00 Uhr 

 



Downloads
Gleichstellungsplan der Stadt Rheine, 3177 KB

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