Heiraten – einer der schönsten Augenblicke des Lebens. Wer sich in Rheine trauen lassen möchte, hat dafür gleich zwei Möglichkeiten: Im historischen Trausaal des alten Rathauses sowie im Kloster Bentlage
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montags, dienstags, donnerstags und freitags: 08:30 – 12:00, dienstags 15:00 - 17:00 Uhr. Andere Termine nach Vereinbarung. Anmeldungen zur Eheschließung dienstags nur bis 16:30 Uhr möglich.
In der Zeit vom 21.12.2018 bis einschließlich 02.01.2019 sind keine Anmeldungen zur Eheschließung möglich!
Zur Urkundenbestellung senden Sie uns bitte eine Mail an Urkunden@rheine.de. Bitte beifügen: Personalausweis (beide Seiten) und Verwendungszweck. Sie erhalten dann die Urkunde/n mit Rechnung zugeschickt. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Ukunden ca. 1 bis 2 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Seit dem 01. Juli 1998 gibt es einige Gesetzesänderungen: Der Begriff "Aufgebot" wurde durch „Anmeldung der Eheschließung“ ersetzt. Auch das sogenannte Aushängen des Aufgebotes entfällt heutzutage. Was sich jedoch nicht geändert hat, ist, dass auch heute noch beide Verlobte bzw. Lebenspartner einige Unterlagen vorlegen müssen, bevor sie sich trauen lassen können. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Stadt oder Gemeinde einer der beiden Verlobten/ Lebenspartner wohnhaft ist. Bei mehreren Wohnsitzen, sollten Sie sich bei der Anmeldung für das Standesamt entscheiden, in dem Sie sich auch trauen lassen möchten.
Wenn der Standesbeamte alle Unterlagen geprüft hat und keine Ehehindernisse feststellen konnte, können Sie heiraten. Dafür sprechen Sie bitte den Termin mit den Standesbeamten ab. Beachten Sie auch, dass sie nach erfolgter Anmeldung sechs Monate Zeit haben um zu heiraten, ansonsten ist Ihre Anmeldung nicht mehr gültig!
Die Frage, welche Unterlagen Sie benötigen, kann hier nicht beantwortet werden, da dies von Fall zu Fall sehr verschieden sein kann. Bitte suchen Sie daher das persönliche Gespräch mit den Standesbeamten.
Wenn beide Verlobte/ Lebenspartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 50 €Wenn einer oder beide ausländischer Staatsangehörigkeit sind: 75 €Erklärung zur Namensführung: 23 €Eheurkunde: 12 €Personenstandsurkunde: 12 €, für jede weitere 6 €Stammbuch, verschiedene Ausführungen: ab 18 €Heirat im Alten Rathaus an einem Freitagnachmittag zusätzlich 66 €Im Kloster Bentlage zusätzlich 66 €. Ferner ist der Abschluss eines separaten Mietvertrages mit der Kloster GmbH erforderlich. Die Raummiete beträgt 230 €.
Auslandsüberweisung: IBAN: DE 64 403 500 05 00000 17517 BIC: WE LADED 1 RH N
*Die Gebühren in der obigen Broschüre sind nicht mehr aktuell. Die ab dem 01.01.2015 geltenden Gebühren finden Sie auf dieser Internetseite einige Zeilen tiefer.