ÖPNV
Förderprogramme für den ÖPNV in Rheine
Die Stadt Rheine ist Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Stadtgebiet. Als solcher erhält sie vom Land
1. eine jährliche Ausbildungsverkehr-Pauschale gemäß § 11 a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)
2. eine Pauschale aus den Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes (ehemals Fahrzeugförderung) gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW.
Zur Förderung des ÖPNV reicht sie diese Mittel auf der Grundlage der folgenden Satzung und Richtlinie überwiegend an Verkehrsunternehmen weiter, die Leistungen im Rheiner Stadtgebiet erbringen.