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Europawahl am 9. Juni 2024 - Stadt Rheine verschickt Wahlbenachrichtigungen

Briefwahl ab sofort möglich

Wahlbenachrichtigungen

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt.

In der 18., 19. und 20. Kalenderwoche werden die Wahlbenachrichtigungen rund 58.000 Wahlberechtigten der Stadt Rheine zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung wird in Form eines Briefes versandt.

Wahlberechtigung

In Rheine sind alle wahlberechtigt, die

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen,
  • in Rheine wohnhaft sind und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhalten und
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen lassen haben (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und im Ausland lebende Deutsche).

Briefwahlunterlagen

Wer am 9. Juni 2024 nicht persönlich zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit, seine/ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Für die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist ein Wahlscheinantrag erforderlich.

Ein Wahlscheinantrag samt Briefwahlunterlagen kann mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos, schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch gestellt werden. Folgende Angaben sind erforderlich: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift, gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift.

Auch online ist die Beantragung eines Wahlscheins samt Briefwahlunterlagen möglich. Ein entsprechendes Formular kann bequem über den Link: www.rheine.de/briefwahl oder den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code erreicht werden. Der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ist personalisiert, sodass der Antragsteller/die Antragstellerin auf die Eingabe seiner/ihrer Daten verzichten kann; lediglich das Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Versandanschrift müssen eingetragen werden.

Der Wahlschein samt Briefwahlunterlagen wird nach erfolgter Antragstellung per Post zugestellt. Zudem besteht die Möglichkeit, den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen direkt im Wahlamt der Stadt Rheine zu beantragen. Dazu ist neben der Wahlbenachrichtigung ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Identifikationsnachweis) bereitzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen. Auch ein Wählen ohne Wahlbenachrichtigung ist möglich.

Wichtig: Wer für eine andere Person Wahlschein samt Briefwahlunterlagen beantragt und/oder persönlich in Empfang nimmt, muss entsprechende schriftliche Vollmachten vorlegen.

Neben der Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen kann die Briefwahl auch bequem direkt vor Ort vorgenommen werden. Das barrierefreie Wahlamt der Stadt Rheine befindet sich im

1. Obergeschoss des Neuen Rathauses. Geöffnet hat das Wahlamt ab sofort von montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr. Am Freitag, 24. Mai 2024, und am Freitag vor der Wahl, 7. Juni 2024, hat das Wahlamt von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Zudem öffnet das Wahlamt an zwei Samstagen (18. Mai und 1. Juni 2024) von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Telefonisch ist das Wahlamt unter der Rufnummer 05971/939-565 und per E-Mail an wahlamt@rheine.de erreichbar.